Trinkwassergebühren

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Die Wassergebühren setzen sich aus der Grundgebühr und der Verbrauchsgebühr zusammen. Die Grundgebühr wird für die Bereitstellung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen und für das Vorhalten der Messeinrichtung erhoben. Sie wird monatsweise berechnet und richtet sich nach der Zählergröße. Die Verbrauchsgebühr berechnet sich nach der gemessenenTrinkwassermenge pro Kubikmeter (1 Kubikmeter entspricht 1.000 Liter).


Die Verbrauchsgebühr beträgt 1,98 € pro m³.

Die Grundgebühr beträgt gestaffelt nach Zählergröße:

  • bis Q3=4 monatlich 9,60 €,
  • größer als Q3=4 bis Q3=10 monatlich 38,40 €,
  • größer als Q3=10 bis Q3=16 monatlich 76,80 €,
  • größer als Q3=16 bis Q3=25 monatlich 192,00 €.

Jeweils hinzuzurechnen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 7%. Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, als voller Monat gerechnet.