Schiedsstelle

Oft werden Streitigkeiten – auch in Bagatellsachen – ohne vorhergehenden Versuch einer Streitschlichtung vor die Gerichte gebracht und dort bis in die letzte Instanz ausgetragen.
Eine Streitschlichtung – so wie sie die Schiedsstelle anbietet – ist oft der bessere und schnellere Weg.

Die Schiedsstelle kann in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche (das sind z. B. Nachbar- und Mietstreitigkeiten und über nicht vermögensrechtliche Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre z. B. Ansprüche wegen einer Beleidigung, auf Widerruf unwahrer Erklärungen oder auf Unterlassung künftiger Handlungen) angerufen werden. Die Schiedsstelle ist auch in so genannten Sühneverfahren für kleine Straftaten zuständig.

Im Fall einer Streitigkeit des täglichen Lebens sollte man eine Schlichtung durch die Schiedsstelle in Betracht ziehen. Der Friedensrichter kann in vielen Fällen helfen, den Konflikt für alle Beteiligten so schonend wie möglich beizulegen. Das Verfahren ist schnell und unbürokratisch.

Seit 2015 ist Herr Hans-Joachim Lorenz als Friedensrichter für die Gemeinde Weinböhla tätig. Er wurde vom Gemeinderat für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

Die Sprechstunde der Schiedsstelle findet jeden 1. Dienstag im Monat von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr im Zimmer 7 im Rathaus, Rathausplatz 2, statt.

Sprechstunde (1. Dienstag im Monat):

07.05.2024, 04.06.2024, 02.07.2024, 06.08.2024, 03.09.2024, 01.10.2024, 05.11.2024 und 03.12.2024

Friedensrichter Hans-Joachim Lorenz
c/o Gemeindeverwaltung Weinböhla
Rathausplatz 2
01689 Weinböhla