• Positiv-Abwasserzähler

    (gemäß § 42 Abwassersatzung)

    Bei zusätzlicher Einleitung von Abwasser hat der Gebührenschuldner geeignete Messeinrichtungen auf seine Kosten anzubringen und zu unterhalten. Dies betrifft unter anderem die nichtöffentliche Wasserversorgung (z. B. durch Brunnen) ...
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  • Unterzähler für die Gartenbewässerung

    (gemäß § 43 Abwassersatzung)

    Nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitete Wassermengen können auf Antrag bei der Bemessung der Abwassereinleitungsgebühr für die Schmutzwasserentsorgung abgesetzt werden. Der Nachweis ist durch einen von ...
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