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Positiv-Abwasserzähler
(gemäß § 42 Abwassersatzung)
Bei zusätzlicher Einleitung von Abwasser hat der Gebührenschuldner geeignete Messeinrichtungen auf seine Kosten anzubringen und zu unterhalten. Dies betrifft unter anderem die nichtöffentliche Wasserversorgung (z. B. durch Brunnen) ...
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Unterzähler für die Gartenbewässerung
(gemäß § 43 Abwassersatzung)
Nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitete Wassermengen können auf Antrag bei der Bemessung der Abwassereinleitungsgebühr für die Schmutzwasserentsorgung abgesetzt werden. Der Nachweis ist durch einen von ...
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