Das gehört nicht in die Toilette


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Stoffe - auch in zerkleinertem Zustand -, die zu Ablagerungen oder Verstopfungen in den öffentlichen Abwasseranlagen führen können, z.B. Kehricht, Schutt, Mist, Sand, Küchenabfälle, Asche, Zellstoffe, Textilien, Schlachtabfälle, Tierkörper, Panseninhalt, Schlempe, Trub, Trester, hefehaltige Rückstände, Schlamm, Haut- und Lederabfälle, Glas und Kunststoffe, Feucht- oder Toilettentücher, Tampons, Slipeinlagen, Wattestäbchen, Zigarettenkippen, Kondome, Verbände
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feuergefährliche, explosive, giftige, fett- oder ölhaltige Stoffe, z. B. Benzin, Karbid, Phenole, Öle und dgl., Säuren, Laugen, Salze, Reste von Pflanzenschutzmitteln oder vergleichbaren Chemikalien, Blut, mit Krankheitskeimen behaftete Stoffe und radioaktive Stoffe,
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Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen, Silosickersaft und Molke,
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faulendes und sonst übelriechendes Abwasser, z. B. milchsaure Konzentrate, Krautwasser
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Abwasser, das schädliche oder belästigende Gase oder Dämpfe verbreiten kann
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farbstoffhaltiges Abwasser, dessen Entfärbung im Klärwerk nicht gewährleistet ist