Winterdienst und Anliegerpflichten
Mit dem Beginn der kühleren Jahreszeit möchten wir Sie daran erinnern, dass ein Wintereinbruch nun jederzeit bevorstehen kann. Die Gemeinde wird den Winterdienst wie jedes Jahr entsprechend der festgelegten Straßenprioritäten durchführen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Anlieger weiterhin verpflichtet sind, regelmäßig die in der Satzung festgelegten, an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege und Flächen selbstständig von Schnee und Eis zu befreien.
Durch das rechtzeitige und gründliche Räumen dieser Flächen tragen Sie aktiv zur Vermeidung schwerer Unfälle und damit einhergehender Verletzungen bei. Sicherheit im öffentlichen Raum ist eine gemeinschaftliche Aufgabe, die vor allem in der kalten Jahreszeit von großer Bedeutung ist.
In den vergangenen Jahren hat der gemeindliche Bauhof in einigen Bereichen die Anlieger beim Räumen unterstützt. Aufgrund begrenzter Kapazitäten ist dies nun leider nicht mehr möglich. Zu den betroffenen Bereichen zählen unter anderem die Forststraße unterhalb der Bergsiedlung sowie einzelne Teilabschnitte der Moritzburger Straße. Hier sind nun die Anlieger gänzlich in der Pflicht.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, um gemeinsam eine sichere und unfallfreie Gemeinde zu gewährleisten.