Information des Ordnungsamtes
Auch wenn über die Feiertage sicherlich das ein oder andere Glas Wein oder Sekt getrunken wird, Rotkrautgläser geleert und der Inhalt von Gurkengläsern verspeist werden, wird darauf hingewiesen, dass an Sonn- und Feiertagen die Benutzung der Altglascontainer gemäß § 12 der Polizeiverordnung der Gemeinde Weinböhla nicht gestattet ist.
Bitte nehmen Sie gerade zu den Weihnachtsfeiertagen und auch an Silvester/Neujahr Rücksicht auf alle Anwohner und entsorgen Sie die Gläser nur in der laut Polizeiverordnung der Gemeinde Weinböhla festgelegten Zeit (werktags zwischen 07:00 Uhr und 19:00 Uhr).
Auf Grund der Feiertage verschiebt sich die Entleerung der Altglascontainer, so dass eventuell mit einer zeitweisen Überfüllung der zur Verfügung gestellten Container zu rechnen ist. Daher bitten wir Sie, wenn der Container voll ist, suchen Sie bitte den nächsten Standplatz auf. Die Ablage von Abfällen neben dem Container ist untersagt und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet!
Wir möchten ebenso darauf hinweisen, dass das Ablegen von alten Weihnachtsbäumen an den Containerstandorten nicht gestattet ist. Der Zweckverband Abfallentsorgung Oberes Elbtal hat hierzu einen entsprechenden Terminplan sowie Sammelstellen eingerichtet, die Sie unter www.zaoe.de abrufen oder im Abfallkalender 2024 nachlesen können.