Anträge zur Vereinförderung

Noch bis zum 28.02.2025 läuft gemäß der Vereinsförderrichtlinie die Antragsfrist für die Vereinsförderung 2025.

Die Verantwortlichen der Weinböhlaer Vereine können noch bis 28.02.2025 die Förderanträge bei der Gemeindeverwaltung Weinböhla (Rathausplatz 2, 01689 Weinböhla) und gern auch per Mail an schulverwaltung@weinboehla.de einreichen.