Das Ordnungsamt informiert!

Das Häufchen kommt ins Tütchen …. der Hund muss regelmäßig vor die Tür, um seine Geschäfte zu erledigen. Dabei fallen täglich Hundehaufen an - je nach Rasse und Fressgewohnheiten können diese beachtliche Maße annehmen. Das „Häufchenmachen“ können die Vierbeiner aber nur in begrenztem Maße steuern. Wenn sie müssen, dann müssen sie und bevorzugen dabei Gehwege, Grünflächen und Randstreifen von Vorgärten. Bleiben diese Hinterlassenschaften einfach liegen, so bedeutet dies zu Recht ein Ärgernis für Grundstücksbesitzer und andere Passanten.

Daher gilt eine ganz klare Regel: der Hundehaufen kommt in die Tüte! Gut zugeknotet wird die Tüte dann in der heimischen Mülltonne oder in einem öffentlichen Papierkorb entsorgt.

Jeder nicht beseitige Kothaufen ist ein Ärgernis. Daher weisen wir darauf hin, dass der auf öffentlichen Flächen hinterlassene Hundehaufen kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Daher bitten wir alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer um Rücksichtnahme und Beachtung der Bestimmungen.