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Wie ist die Wasserhärte? Was für Zusatzstoffe werden verwendet?

Die Wasserhärte sowie die verwendeten Zusatzstoffe finden Sie unter folgendem Link: Trinkwasserqualität.

Wie verhalte ich mich bei einem Eigentümerwechsel?

Sie haben Ihr Grundstück verkauft oder ein Grundstück erworben? Für die Umschreibung senden Sie uns bitte unser Formular "Anzeige eines Eigentümerwechsels" ausgefüllt und von beiden Parteien unterschrieben zurück (per E-Mail an ebwaw@weinboehla.de genügt). Als Anlage fügen Sie bitte einen Eigentumsnachweis in Form einer Auflassungsvormerkung oder eines Grundbuchauszuges bei. Sollte Ihnen beides noch nicht vorliegen, ist alternativ auch ein Auszug aus dem Notarvertrag ausreichend. Hieraus müssen folgende Daten hervorgehen: Datum, Daten beider Parteien, das betreffende Grundstück und Unterschriften.

Kann ich die Höhe meiner Abschläge verändern?

Die Reduzierung oder Erhöhung Ihrer Abschläge ist jederzeit möglich. Schreiben Sie uns hierzu einfach eine E-Mail an ebwaw@weinboehla.de oder rufen Sie uns unter (03 52 43) 3 43 22 an.

Ich möchte einen Unterzähler für die Gartenbewässerung oder für die Nutzung von Fremdwasser abrechnen lassen.

Für weitere Informationen zur Nutzung von Unterzählern klicken Sie bitte hier: Nutzung von Unterzählern.

Wie kann ich einen Termin für die Entsorgung meiner Abwassergrube vereinbaren?

Die Entsorgung aus Abwassergruben darf ausschließlich durch unser beauftragtes Unternehmen, die "Abfall- & Entsorgungsservice Meißen GmbH & Co. KG", erfolgen. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin direkt mit diesem Unternehmen unter (0 35 21) 73 38 49. Halten Sie bitte zur eindeutigen Zuordnung Ihre Grubennummer bereit. Diese finden Sie auf Ihrem letzten Gebührenbescheid für die Entsorgung. Die Bescheide werden von uns erstellt.

Ich benötige eine Stellungnahme zur Erschließbarkeit bzw. zur Löschwasserversorgung.

Für eine Stellungnahme zur Erschließbarkeit senden Sie uns bitte eine E-Mail an ebwaw@weinboehla.de. Fügen Sie hier bitte einen Lageplan bei und, sofern Sie nicht selbst Eigentümer des betreffenden Grundstückes sind, eine entsprechende Vollmacht. Unsere Stellungnahme ist für Sie kostenfrei.

Ich benötige einen Schachtschein.

Schachtscheine können wir nur für den öffentlichen Bereich ausstellen. Ihren formlosen Antrag senden Sie bitte unter Beifügung eines entsprechenden Lageplanes an ebwaw@weinboehla.de. Die Ausstellung von Schachtscheinen ist kostenfrei.

Kann ich mir ein Standrohr ausleihen?

Die Ausleihe eine Standrohres ist nur für Grundstücke ohne eigenen Wasseranschluss möglich. Bitte senden Sie uns für die Beantragung unser Formular "Antrag auf Wasserversorgung" ausgefüllt und unterschrieben zurück (per E-Mail an ebwaw@weinboehla genügt).

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