Abwassergebühren
Zentrale Abwasserentsorgung (Anschluss an den öffentlichen Abwasserkanal)
Folgende Gebühren ergeben sich aus der Abwassersatzung der Gemeinde Weinböhla:
Die Einleitungsgebühr beträgt 2,88 € pro m³.
Die Grundgebühr beträgt gestaffelt nach Zählergröße:
Zählergröße |
Grundgebühr/
Monat
|
ab 01.01.2025 |
≤ Q3=4 | 12,78 € | 16,65 € |
≤ Q3=10 | 51,12 € | 66,60 € |
≤ Q3=16 | 102,24 € | 133,20 € |
≤ Q3=25 | 127,80 € | 166,50 € |
Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, als voller Monat gerechnet.
Dezentrale Abwasserentsorgung (Abwassergruben)
- Entsorgung aus abflusslosen Gruben: Entsorgungsgebühr 13,76 €/m³(ab 01.01.2025: 17,69 €/m³) zzgl. Grundgebühr 5,05 €/Monat
- Entsorgung aus Kleinkläranlagen: Entsorgungsgebühr 24,64 €/m³(ab 01.01.2025: 31,21 €/m³) zzgl. Grundgebühr 5,05 €/Monat
Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem die Anlage errichtet oder beseitigt wird, je als voller Monat gerechnet.
Kleineinleiterabgabe
Hierbei handelt es sich um eine Abgabe für dezentrale Abwasseranlagen (Kleinkläranlagen, Sickergruben, Abflusslose Sammelgruben), die nicht dem Stand der Technik entsprechen und/oder nicht ordnungsgemäß betrieben werden.
- Abgabesatz: 35,79 € je Schadeinheit/Jahr
- Verwaltungsaufwand: 5,52 € je Grundstück/Jahr